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Rückblicke 2009

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Peter Huttenlocher
Foto: Jann Wilken

Dealen wird Gesetz

26. Mai 2009

»Gerechtigkeit – über den Daumen gepeilt« – diese Kritik gilt nicht dem Rechtssystem irgendeiner »Bananenrepublik«, sondern der Rechtsprechung in Deutschland. Denn Urteilsabsprachen haben zwar keine gesetzliche Grundlage, kommen aber in zunehmendem Maße an deutschen Strafgerichten vor. In sogenannten Deals zwischen Justiz und Angeklagten werden dabei im Vorfeld der Hauptverhandlung Geständnisse gegen milde Urteile »gehandelt«.
Auf die Gefahren dieser Praxis wies Peter Huttenlocher in seinem Vortrag hin. Er legte außerdem einen detaillierten Gesetzesentwurf dar, mit dem er eine gerechte Rechtsgrundlage für den Deal vorschlägt. Im Anschluss an den Vortrag diskutierte der junge Rechtswissenschaftler seine Ausführungen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn, der u. a. den Ex-Betriebsratschef von VW, Klaus Volkert, vertreten hat. Weiterer Diskutant war Michael Schrott aus dem Bundesjustizministerium, unter dessen Leitung ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von »Verständigungen« in Strafprozessen entstand. Die Veranstaltung im Rahmen der Reihe »Plattform junge Forschung« wurde moderiert von der Journalistin Ulrike Herrmann.

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v.l. Ulrike Herrmann, Johann Schwenn, Michael Schrott, Peter Huttenlocher
Foto: Jann Wilken

Das Aushandeln von Gerichtsurteilen, so erläuterte Peter Huttenlocher in seinem Vortrag, würde der Justiz in der Regel eine beachtliche Arbeitsentlastung verschaffen. Prozessakten könnten ungelesen bleiben und langwierige Beweisaufnahmen würden überflüssig. Die Angeklagten gäben schlicht ein Geständnis ab, erhielten im Tausch eine mildere Strafe und vermieden zudem die öffentliche Zurschaustellung des Falls. Im Bereich der Wirtschaftskriminalität würden inzwischen 50 bis 80 Prozent der Verfahren auf diese Weise beendet, ohne dass der Deal bisher in der Strafprozessordnung Erwähnung findet. Als bekannte Beispiele wurden die Anklagen gegen Peter Hartz oder Klaus Esser genannt.
Peter Huttenlocher warnte eindringlich vor den Konsequenzen dieses Handels. Sie gefährdeten die Grundfesten des gesellschaftlichen Verständnisses von Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit. Die bestehende Praxis des Deals könne aufgrund ihres »Mauschelei«-Charakters gar zu einer »Abkehr der Gesellschaft vom Staatsvertrauen« führen. Der Gesetzentwurf des Rechtswissenschaftlers hebt den Deal deshalb in die Öffentlichkeit und macht ihn transparent. Wenn der Aushandlungsprozess detailliert in den Akten vermerkt, und in der Hauptverhandlung dargelegt werde, sei die Nachvollziehbarkeit für höhere Gerichtsinstanzen und die Öffentlichkeit gewährleistet. Nur so könne der »Handel mit der Gerechtigkeit« vermieden werden.

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Johann Schwenn
Foto: Jann Wilken

In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion machte Johann Schwenn seine prinzipielle Ablehnung des Deals deutlich. Der Rechtsanwalt gab zu bedenken, dass es im Strafprozess auf die Wahrheitsfindung und nicht auf Verhandlungsgeschick ankommen müsse. Anderenfalls werde eine »Zweiklassenjustiz« gefördert. Unabhängig von seiner »objektiven« Meinung sähe er es als prozessbeteiligter Verteidiger allerdings durchaus als seine Verpflichtung gegenüber dem Angeklagten an, sich an der Verständigungspraxis zu beteiligen. Er tue dies, solange es für seinen Klienten von Vorteil sei und nicht gegen Gesetze verstoße. Als Anwalt weist Schwenn besonders auf Probleme hin, die für den Angeklagten entstehen. Der Druck, dem der Angeklagte durch einen Dealvorschlag des Richters ausgesetzt sei, grenze zuweilen an »Aussageerpressung« – er werde so zum »Nötigungsopfer«.
Seine strikte Gegenposition mildert Schwenn jedoch ab. Nicht die Deals an sich, sondern die »Hinterzimmergespräche« seien das eigentliche Problem. Es sollte überlegt werden, diese »unseriöse Verständigung« nicht nur zu verbieten, sondern auch unter Strafe zu stellen. Er erwarte durchaus, dass sie dann unterbliebe. Auch das laufende Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung zur Regelung des Deals erfährt Lob, da es »von beeindruckender Gründlichkeit« sei. Wenn im Strafprozess schon gedealt würde, sei es gut, hierfür gesetzliche Regelungen zu haben.

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Michael Schrott
Foto: Jann Wilken

Michael Schrott, Projektleiter eben dieses Gesetzentwurfs, bezweifelte hingegen die Möglichkeit eines Verbots von Absprachen – »den Deal als solches verbieten zu wollen ist in etwa so, wie Regen verbieten zu wollen!«. Vorgespräche in Strafprozessen wären häufig sogar hilfreich, um den Prozessverlauf sinnvoll zu strukturieren. Die Kommunikation unter den Prozessbeteiligten sei wünschenswert, sie müsse nur in der öffentlichen Hauptverhandlung transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Der Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts entspricht weitgehend den Forderungen Huttenlochers. Schrott hob besonders die vorgesehene Mitteilungspflicht hervor, die Beteiligte eines Deals dazu verpflichtet, auf die Umstände der Einigung ausdrücklich hinzuweisen. Nicht nur im Gerichtsprotokoll müsse das Zustandekommen einer Verständigung Erwähnung finden, sondern auch im Urteil. Es gehe darum, die Überprüfung einer Strafe auf ihr gerechtes Maß zu ermöglichen. Anderenfalls könne leicht der Eindruck entstehen, Kleinkriminalität werde häufig zu scharf verurteilt, während es bei schwerer Wirtschaftskriminalität möglich sei, milde »Kompromissstrafen« auszudealen.

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Foto: Jann Wilken

Peter Huttenlocher stützt die Aussagen Michael Schrotts, wenngleich er in einem Strafprozess ohne Deal durchaus ein Ideal sähe. Geheime Urteilsabsprachen vor der Hauptverhandlung zu verbieten und dieses Verbot wirksam durchzusetzen hieße sicherlich »der Deal ist tot«. Ein solches Szenario sei jedoch ein nicht erreichbares Wunschbild. Die Rechtspraxis wende seit fast 30 Jahren die Verständigung an – hier wirke die »normative Kraft des Faktischen«. Deshalb gehe es nicht darum, den Deal zwischen den Prozessbeteiligten zu verbieten, sondern ihn gesetzlich zu regeln. Vorgespräche sollten dabei möglich bleiben, denn eine gewisse Informalität sei für eine Verständigung sogar erforderlich. Sie müssten nur »aus den Hinterzimmern heraus geholt«, und für die Öffentlichkeit transparent gemacht werden, um dem allgemeinen Gerechtigkeitsanspruch gegenüber der Justiz entsprechen zu können.
Das Publikum blieb dem Deal gegenüber trotz allen Erläuterungen skeptisch. Vor allem das vermeintlich beispielhafte Urteil gegen Peter Hartz wurde immer wieder thematisiert. So entstand der Eindruck, dass die bisherige, ungeregelte Praxis des Deals bereits einiges Vertrauen in die Justiz gekostet haben könnte. Ob sich der Deal, wenn er denn tatsächlich Gesetz geworden ist, in das allgemeine Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis einfügt, bleibt somit abzuwarten.
Die nächste Veranstaltung aus der Reihe »Plattform junge Forschung« findet bereits am 8. Juni 2009 im KörberForum statt. Gesine Marquardt, Trägerin des Deutschen Studienpreises 2008, präsentiert ihre Arbeit zum Thema »Wohnen im Alter«, die sich mit altengerechter Architektur beschäftigt. Diskutieren wird sie anschließend mit Ursula Kremer-Preiß, Kuratorium Deutsche Altershilfe, und Wolfgang Janzen von der Martha Stiftung.

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