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Organe der Körber-Stiftung

Die Körber-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ihre satzungsgemäßen Betätigungsfelder sind Völkerverständigung, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, kulturelle Vorhaben und Fürsorge für alte und kranke Menschen.

Der Vorstand ist als Exekutive für die Erfüllung der Satzungszwecke durch operative Arbeit und Förderung verantwortlich. Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die gemeinnützige Tätigkeit des Vorstandes zu überwachen. Das Kuratorium überwacht die Vermögensverwaltung der Stiftung und entscheidet über die Ausübung von Rechten bei Gesellschaften, an deren Kapital die Stiftung mit über 20 Prozent beteiligt ist.



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