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Dr. Alexander Hellgardt

Besserer Schutz für Börsenanleger

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Foto: David Ausserhofer
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Viele Börsenanleger verlieren Geld, weil Firmen, deren Aktien sie kaufen, wichtige Informationen nicht rechtzeitig veröffentlichen. Um Investoren besser vor solchen Finanzschäden zu schützen, hat der Jurist Alexander Hellgardt einen umfassenden Entwurf für eine Neuregelung der Kapitalmarkthaftung vorgelegt. Er schlägt vor, die Informationspflicht der Unternehmen zu verschärfen und auch Emissionsbanken, Abschlussprüfer und Ratingagenturen in die Haftung mit einzubeziehen. Das würde nicht nur die Durchsetzung von Schadensansprüchen erleichtern, sondern auch die Kontrolle der Unternehmen durch die Anleger verbessern.

Alexander Hellgardt (31) hat an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Universität Hamburg und der Harvard University Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Seine Promotion ist während seiner Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg entstanden. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School arbeitet Hellgardt seit September 2009 als Wissenschaftlicher Referent (Habilitand) am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München.

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse von Alexander Hellgardt finden Sie hier (PDF).

Dr. Alexander Hellgardt
Promotion an der Universität Hamburg

Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht München
Telefon dienstlich +49 · 89 · 242 46 - 53 47
E-Mail dienstlich alexander.hellgardt[ at ]ip.mpg.de
E-Mail privat a_hellgardt[ at ]hotmail.com

Foto: David Ausserhofer

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