Frequently Asked Questions zu den Teilnahmebedingungen beim Deutschen Studienpreis
An meiner Hochschule werden Dissertationen nicht benotet. Kann ich dennoch am Deutschen Studienpreis teilnehmen?
Grundsätzlich ja. Um den Deutschen Studienpreis dürfen sich diejenigen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bewerben, deren Dissertation von überdurchschnittlicher wissenschaftlicher Qualität ist. Wenn Sie dies nicht mit einem entsprechenden Prädikat belegen können, weil an Ihrer Hochschule keine Noten vergeben werden, gibt es folgende Möglichkeiten: Für den Fall, dass es an Ihrer Universität zwar keine Prädikate, dafür aber ein anders geartetes Bewertungssystem gibt, lassen Sie uns bitte entsprechende Informationen zur Bewertungsskala zukommen sowie ein Dokument, aus dem hervorgeht, wie Ihre Arbeit in diesem Rahmen eingestuft wurde. Im angelsächsischen Raum etwa gibt es Abstufungen von »passed without corrections«, »passed with minor corrections« etc.
Gibt es ein solches analoges Bewertungssystem nicht, muss aus den Fachgutachten zu Ihrer Dissertation hervorgehen, dass diese von überdurchschnittlicher wissenschaftlicher Qualität ist. Falls es an Ihrer Hochschule nicht üblich ist, dass Fachgutachten erstellt werden, müssten Sie Ihre Betreuer bitten, mindestens ein solches Gutachten eigens für die Teilnahme am Deutschen Studienpreis zu verfassen, in dem Fragestellung, Methode, Ergebnisse und Darstellung Ihrer Dissertation beschrieben werden sowie eine Bewertung im Hinblick auf den aktuellen Forschungsstand vorgenommen wird.
An meiner Hochschule werden zu einer Dissertation keine Fachgutachten erstellt. Kann ich mich trotzdem für den Deutschen Studienpreis bewerben?
Grundsätzlich ja. Allerdings muss in diesem Fall mindestens eine bzw. einer Ihrer Betreuer bereit sein, ein Gutachten eigens für Ihre Studienpreis-Bewerbung zu erstellen, das sich an den Standards von Dissertationsgutachten orientiert. Das Gutachten soll auf Fragestellung, Methode, Ergebnisse und Darstellungsform Ihrer Dissertation eingehen und diese im Hinblick auf den aktuellen Forschungsstand bewerten.
Die Hochschule bzw. meine Gutachter sind nicht bereit, mir die Fachgutachten zu meiner Dissertation auszuhändigen. Kann ich trotzdem am Deutschen Studienpreis teilnehmen?
Grundsätzlich ja. Wenn es an Ihrer Hochschule aus Gründen der Vertraulichkeit nicht möglich ist, dass Sie die Fachgutachten erhalten und einreichen, kann die Einsendung dieser Dokumente auch durch das betreffende Dekanat, Promotionsbüro oder die Gutachter selbst erfolgen. In jedem Fall gilt, dass die Gutachten natürlich vertraulich behandelt werden und nur den Juroren zugänglich sind. Nach Abschluss jeder Wettbewerbsrunde werden alle in der Datenbank gespeicherten Unterlagen gelöscht.
Falls es die Promotionsordnung an Ihrer Hochschule grundsätzlich nicht zulässt, dass Fachgutachten an Dritte weitergegeben werden, muss mindestens eine bzw. einer Ihrer Betreuer bereit sein, ein Gutachten eigens für Ihre Studienpreis-Bewerbung zu erstellen, das sich in Inhalt und Umfang am Dissertationsgutachten orientiert und den Vorschlag für die Note der Doktorarbeit enthält.
Gibt es formale Vorgaben/ein style sheet für den zu verfassenden Wettbewerbsbeitrag?
Nein, es gibt keine bindenden Vorgaben für die formale Gestaltung Ihres Wettbewerbsbeitrags. Sie müssen sich lediglich an die vorgegebene Zeichenzahl von 40.000 inklusive Leerzeichen halten. Einige Hinweise und Empfehlungen, die nicht bindend sind, aber dennoch nützlich sein könnten, haben wir für Sie in unserem Wettbewerbsleitfaden zusammengestellt.
Bis wann genau muss ich alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben?
Einsendeschluss ist immer der 1. März. Für das Hochladen von elektronischen Dokumenten in unserer Datenbank ist diese noch den gesamten 1. März (bis 23.59 Uhr) geöffnet. Sollten Sie im Vorfeld absehen können, dass es zu einem nicht von Ihnen zu verantwortenden Engpass z.B. bei der Einreichung von Gutachten oder der Promotionsurkunde kommt, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Einsendeschluss mit, damit wir mit Ihnen ggf. eine Nachreichungsfrist vereinbaren können.
Meine Disputation hat am 21. Dezember 2010 stattgefunden. Die Promotionsurkunde ist aber auf den 10. Januar 2011 datiert. Kann ich mich für den Deutschen Studienpreis 2012 bewerben?
Leider nein. Für den Deutschen Studienpreis 2012 können sich diejenigen bewerben, die ihre Promotion im Jahr 2011 mit magna oder summa cum laude abgeschlossen haben. Als abgeschlossen gilt das Promotionsverfahren dann, wenn die mündliche Prüfung erfolgt ist: Sie muss zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2011 stattgefunden haben.
Soll ich das Prüfungsexemplar oder die Druckfassung der Dissertation einreichen?
Sie können selbst entscheiden, welche Version Sie einreichen möchten. Wir bitten Sie lediglich, beim Hochladen in der Datenbank ein Word-Dokument hinzuzufügen mit einem kurzen Hinweis darauf, ob es sich um das Veröffentlichungs- oder das Prüfungsexemplar handelt.
Ich habe mich mit meiner Dissertation bereits für einen anderen Preis beworben bzw. bereits eine andere Auszeichnung erhalten. Ist das ein Ausschlusskriterium für die Teilnahme am Deutschen Studienpreis?
Nein, es ist kein Ausschlusskriterium, wenn Ihre Dissertation bereits einen Preis oder andere Würdigung erhalten hat bzw. Sie sich parallel an anderen Wettbewerben beteiligen.
Ich habe meine Dissertation auf Englisch verfasst. Darf ich auch meinen Wettbewerbsbeitrag in englischer Sprache schreiben?
Nein. Die Dissertation selbst sowie die Fachgutachten dürfen selbstverständlich im Original eingereicht werden und müssen nicht übersetzt werden. Der Wettbewerbsbeitrag und das Abstract dagegen müssen auf Deutsch verfasst sein. Für den Fall, dass Ihr Wettbewerbsbeitrag in die engere Auswahl kommt und Sie eingeladen werden, der Jury Ihre Forschungsarbeit persönlich zu präsentieren, müssen Sie auch diesen Vortrag auf Deutsch halten.
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